Rechtsrat wird heute gerne von jedem und überall erteilt, aber nicht jeder Rechtsrat ist kompetent.
Dazu braucht es neben einem Studium auch Berufserfahrung. Unsere Kanzlei besteht derzeit aus den Rechtsanwälten und Fachanwälten Simone Staab und Dr. Michael Arens.
Berufserfahrung als Berater und Prozessvertreter haben wir vom ersten Tag unserer beruflichen Tätigkeit an gesammelt.
Wir beraten und vertreten in vielfältigen Angelegenheiten des Zivilrechts.
Daneben, und mit einer nachgewiesenen Qualifikation und regelmäßigen Fortbildung, sind wir auf den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts, des Medizinrechts und des Versicherungsrechts als Fachanwälte tätig.
Weitere Qualifikationen sind in unseren Bürogemeinschaften und unserem Kooperationsnetzwerk vorhanden.
Arbeits-
recht
Bühnen- und Orchesterrecht
Priv.
Baurecht
Erbrecht
Gesellschafts-
recht
Medizin-
recht
Versicherungs-
recht
Vertrags-
recht
Allg.
Zivilrecht
geboren 1961
Sein Grundstudium absolvierte er 1981 - 1988 an der Universität zu Köln mit dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens. Von 1988 - 1991 Rechtsreferendariat am Landgericht Köln. 1991 zweites juristisches Staatsexamen und Erlangung der Doktorwürde der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Dr. Peter Hanau am Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht
Mit der Zulassung zur Anwaltschaft am Landgericht Köln war er von 1992 - 1995 in der Kanzlei CBH, Köln tätig. Seit 1995 war er Rechtsanwalt in der Kanzlei Sampels, Theissen und Arens. 1997 wurde er als Partner in die Sozietät aufgenommen. Seit 2006 war er Inhaber der Kanzlei Arens - Rechtsanwälte. Seit 2010 ist er Partner der Sozietät Arens-Rechtsanwälte.
Seit 1995 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.
geboren 1974
Ihr Grundstudium absolvierte sie 1993-1995 zunächst an der Universität zu Kiel. Von 1995-1998 Universität zu Köln mit Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens. Von 1998-2000 Rechtsreferendariat am Landgericht Köln. 2000 zweites Juristisches Staatsexamen.
Mit ihrer Zulassung zur Anwaltschaft am Landgericht Köln war sie zunächst von 2000-2002 in der Kanzlei Heinemeyer & Kollegen, Köln tätig. Von 2002-2006 war sie Rechtsanwältin in der Kanzlei Sampels, Theissen und Arens. Seit 2006 war sie in der Kanzlei Arens - Rechtsanwälte tätig. Seit 2010 ist sie Partnerin der Sozietät Arens-Rechtsanwälte.
Seit 2004 ist sie Fachanwältin für Versicherungsrecht und seit 2006 zugleich Fachanwältin für Medizinrecht.
Die Kanzlei Arens Rechtsanwälte wurde 2006 gegründet.
Sie hat Ihren Sitz in modernen Räumlichkeiten in zentraler Lage der Innenstadt, in der Breitestraße 1, neben den WDR-Arkaden.
Die Anwälte Dr. Arens und Staab waren vormals in der Kanzlei Sampels, Theissen und Arens tätig.
Die Kanzlei hatte bis Ende 2005 ihren Sitz am Bahnhofsvorplatz 1, in unmittelbarer Nähe von Dom und Hauptbahnhof.
Sie ist Ende 2007 erloschen.
Gebäudeansicht
Cityansicht
Linien 9, 7, u. 1 bis Neumarkt und
Linien 4, 3, 16 und 18 bis Appellhofplatz, Ausgang Breite Straße
Vom Neumarkt (Haltestelle der Linien 9, 7 und 1) 5 Minuten
Vom Appellhofplatz (Haltestelle der Linien 4, 3, 16
und 18) 3 Minuten
Vom Dom/Hbf 5 Minuten
Parkhaus Opernpassage: 2 Minuten zu Fuß
Parkhaus Quincy: 5 Minuten zu Fuß
Parkhaus Brücken Str.: 2 Minuten zu Fuß
Frau Dr. Sihler ist in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und Avocat au Barreau de Paris
Herr Dr. Will ist als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen und zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Im Recht der deutschen Bühnen gelten arbeitsrechtliche Besonderheiten. Es findet in der Regel der Tarifvertrag „NV Bühne“ - Normalvertrag Bühne - Anwendung.
Ein Arbeitsvertrag im Anwendungsbereich des NV Bühne ist immer befristet und wird zumeist nicht durch eine Kündigung, sondern durch eine sogenannte „Nichtverlängerungsmitteilung“ beendet. Der Nichtverlängerungsmitteilung hat eine Anhörung des Arbeitnehmers vorauszugehen. Es gilt eine besondere Klagefrist. Erfolgt eine Nichtverlängerungsmitteilung wegen eines Intendantenwechsels steht dem Arbeitnehmer ab einer Betriebszugehörigkeit von 4 Jahren bzw. 4 Spielzeit u.U. eine Abfindung zu.
Das Recht zur Kündigung, soweit diese nicht fristlos erfolgt, muss vertraglich vereinbart sein.
Die Frist für eine Kündigung die nicht fristlos erfolgt beträgt 6 Wochen zum Schluss eines Vertragsjahres oder einer Spielzeit.
Gerichtliche Streitigkeiten werden in den ersten zwei Instanzen vor einem der Bezirks-Bühnenschiedsgericht des Landes und dem Bühnenoberschiedsgericht in Frankfurt am Main verhandelt.
Im Recht der Deutschen Orchester gilt in der Regel ebenfalls ein Tarifvertrag, der Tarifvertrag für Musiker in Konzert- und Theaterorchestern -TVK. Auch der TVK regelt zahlreiche arbeitsrechtliche Besonderheiten der Vertragsbeziehung zwischen Musiker und Orchester, z.B. betreffen die Arbeitszeit und den Aufwendungsersatz für Instrumente und Kleidung. Gerichtlich zuständig sind die Arbeitsgerichte.
Rechtsanwalt [extern]
Tätig für Mitglieder der